Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus bildet eine wichtige Grundlage für das Wohlbefinden aller in der Schulgemeinschaft.
Dabei fungiert der Elternbeirat als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Seine Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt. Eine Mitgliedschaft bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitwirken zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
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